WAS KOSTET EIN PRIVATPILOTENSCHEIN?

Die Kosten betragen durchschnittlich rund € 9.500,-- (Stand: 24.9.2006), inklusive 45 Flugstunden auf einem zweisitzigen Flugzeug, Fluglehrer, Ausbildung Theorie PPL(A), Flugunterlagen und 200 Landungen (im Schnitt ca. 180 Landungen erforderlich).
Amtliche Gebühren sowie Untersuchungskosten beim Fliegerarzt sind nicht berücksichtigt. Je nach Ihrem Talent und Zeiteinsatz kann diese Angabe auch differieren. Budgetieren Sie daher nicht vom absoluten gesetzlichen Stundenminimum ausgehend sondern planen Sie etwas finanzielle Reserve ein.


KANN EIN PRIVATPILOTENSCHEIN AUCH TEURER KOMMEN?

Das kommt auf Ihr persönliches Körpergewicht an.
Sind Sie mit Bekleidung schwerer als der Durchschnitt der Piloten (mehr als 75 Kilogramm), so werden Sie ein anderes Flugzeug zur Ausbildung wählen müssen - das also für Ihr Gewicht geeignet ist.
Dies wird üblicherweise eine Cessna 172 (viersitzig) mit 160 PS sein. Natürlich ist dort der Sitzkomfort deutlich bequemer als in einen Zweisitzer. Im Schnitt wird für solche Flugzeuge ein Mehrpreis von ca. € 0,7/Minute verrechnet. Das ergibt bei mindestens 45 Ausbildungsflugstunden einen Mehr-Betrag von € 1.890,-. Hinzu kommt noch die aliquot höhere Landegebühr eines schwereren Flugzeuges.

Bitte bedrängen Sie Ihre Flugschule oder Fluglehrer nicht auf einer zweisitzigen Maschine fliegen zu dürfen - es ist verboten und die Versicherung zahlt im Falle eines Unfalles nichts, da das Flugzeug eindeutig überladen wird.

Gefährlich wird es bei Überladung eines Flugzeuges - das kann bis zum Absturz bei unüblichen Fluglagen führen. Also Hände weg von Zweisitzern bei höherem Gewicht!

WIE WIRD DIE FLUGZEIT VERRECHNET?

 

Klären Sie auf jeden Fall ab, ob bei Ihrer Flugschule die Flugstunden nach dem System BLOCKZEIT oder nach der tatsächlichen FLUGZEIT verrechnet werden.

Die BLOCKZEIT (im Flugbuch wird danach aufgezeichnet) ergibt auf den ersten Blick einen eindeutig tieferen (vermeintlich besseren) Stundensatz. Der Nachteil ist aber, dass dem Kunden die Rollzeit am Boden (das kommt auf Flughäfen besonders teuer) mitverrechnet wird. Diese darf zeitlich auf keinen Fall unterschätzt werden.

Vergleiche haben ergeben, dass das System BLOCKZEIT am Ende auf keinen Fall billiger, sondern oftmals teurer zu stehen kommt als die tatsächliche Abrechnung der FLUGZEIT (ab Abheben bis zur Landung - ohne Verrechnung der Steh- oder Rollzeiten).

 

Kann aus Kostengründen eine kombinierte Ausbildung, zum Beispiel auf einem Ultralight  oder Motorsegler und dann mit einem Motorflugzeug gemacht werden?

 

Prinzipiell ja, denn der Gesetzgeber verbietet es nicht.

Aber es macht besonders dann keinen Sinn, wenn Sie gleich den Privatpilotenschein anstreben - denn Sie lernen vorab das Ultralight oder den Motorsegler zu bedienen und dann fangen Sie wieder auf der Motormaschine von vorne an, welche manchmal ganz andere Flugeigenschaften besitzt. Trotz einem kleinen Preisvorteil, den Sie dadurch herausschlagen könnten, empfehlen wir diese Methode vordergründig daher nicht.

 

Machen Sie Ihre PPL-Ausbildung nur auf einem Motorsegler oder einem Ultralight, so erhalten Sie überhaupt nur eine LIZENZ TMG oder UL.

 

Wollen Sie allerdings einen uneingeschränkten Pilotenschein und dann nur auf Motorsegler oder Ultralight fliegen, so können Sie die PPL(A)-Scheinverlängerung durch den Nachweis von Flugstunden auf dem Motorsegler oder Ultralight  beantragen und erhalten diese ohne weitere Probleme auch.

 

WAS UND WIE MUSS ICH ZAHLEN?

 

Über Geld muss man reden! Eine wichtige Sache ist daher der Zahlungsfluss an die Flugschule. Beachten Sie, dass gutsituierte Flugschulen nie den ganzen Ausbildungsbetrag auf einmal verlangen.

 

Es ist sicher nichts dagegen einzuwenden, wenn die Theoriekursgebühr zu Beginn bezahlt wird. Auch spricht nichts gegen die Zahlung des Mitglieds- und Jahresbeitrages, denn Vereinsflugschulen dürfen nur Vereinsmitglieder ausbilden – ansonsten verlieren diese ihren Gemeinnützigkeitsstatus.

 

Vertrauensbildend ist in jedem Fall, wenn man zum Beispiel die tatsächlichen Flug- und Lehrergebühren „step by step“ bezahlen kann -
also Zahlung erst nach Leistungserhalt.
 

  Leider sind schon einige Flugschulen, die letzte erst Anfang 2004, in Konkurs gegangen und so soll man sich daher nicht auf eine sofortige Zahlung des Gesamtbetrages festlegen lassen - oder nur gegen entsprechende Rückversicherung der Bonität der Flugschule.

Was sind seriöse Angebote - was bekommt man dafür? Nützen sogenannte "Billigangebote" oder sind sie nur ein Lockmittel zum Einsteigen - mit weiteren nachfolgenden Kosten? Ist für mich die Kostenzusammenstellung klar nachvollziehbar? 

Um zielgerichtete, professionelle und zeitlich absehbare Ausbildung anzubieten, gehen manche gewerbliche Schulen immer mehr dazu über, sogenannte Ausbildungspakete mit Syllabi (Auflistung und Übersicht der Trainingseinheiten) zu verkaufen. Das ist durchaus in Ordnung.

Aber Vorsicht - Falle:

Wenn den Kunden jedoch eine beträchtliche Stundenreduktion oder ein Dumpingpreis versprochen wird, zum Beispiel durch den Einsatz eines neuen revolutionären Fluggerätes, sollten Sie hellhörig werden und genauere Informationen verlangen. Dumpingpreise in der Ausbildung stellen sich oft nach Absolvierung der Ausbildung als die teurere Alternative dar - nicht wenige Flugschüler haben dann im Endeffekt mehr bezahlt als erhofft. Alle Flugschulen kochen mit Wasser und es unterliegt jeden den gleichen Qualitätskriterien - im Vergleich der gewerblichen zu den gemeinnützigen Flugschulen muss eine gewerbliche Flugschule auch noch einen Gewinn abwerfen. Fragen Sie auch vorsichtshalber nach, ob Exekutionen gegen den Anbieter geführt wurden.

 Oftmals ist bei einem unseriösen Dumpingangebot ein Pferdefuß versteckt, den es vorab zu erkennen gilt. Wird Ihnen die Prüfung mit weniger Stunden, als gesetzlich vorgeschrieben, schmackhaft gemacht, so klären Sie folgendes ab:

"Ist das BESTEHEN DER PRÜFUNG gleichbedeutend mit dem LIZENZERHALT?

Die Gesamtkosten für den PPL (Privatpilotenschein) setzen sich zusammen aus:

Diese Punkte lohnt es sich schon vorab gründlich abzuklären. Es ist zum Beispiel beim PPL(A) nicht möglich, die Privatpilotenausbildung zur Hälfte im "Flugsimulator" zu absolvieren.
AUSTRO CONTROL anerkennt nämlich maximal 5 Stunden auf einem nach JAR/STD zugelassenen Flugverfahrenstrainer an. Die restlichen Stunden müssen auf dem Flugzeug absolviert werden. Maßgebend sind in jedem Fall die entsprechenden Bestimmungen der Zivilluftfahrtpersonalverordnung (ZLPV).

zurück zur Hauptseite