MOTORFLUG

ZUSATZBERECHTIGUNGEN

DER Nachtsichtflug NR(A)

  Wenn man sozusagen eine gewisse Erfahrung erflogen hat, dann kann man seine Sichtflugberechtigung am Tag auch auf die Nacht ausdehnen. Dies hat den Vorteil, dass man bei schönem Wetter auch wahlweise später zum Heimatflugplatz zurückkehren oder diesen einfach zeitig in der Früh verlassen kann.

  Man steht auch nicht unter Zeitdruck, zu einem bestimmten Zeitpunkt starten oder landen zu müssen. Selbstverständlich setzt dies eine entsprechende zivilrechtliche Vereinbarung mit den Flugplatzhalter und eine entsprechende Pistenbefeuerung und Genehmigung des betroffenen Flugplatzes voraus - oder man landet auf einem Verkehrsflughafen (siehe auch dessen publizierte Betriebszeiten)

  Ihre erweiterte Lizenz und ein bewilligter Flugplatz/Flughafen machen dies möglich.

Voraussetzungen für die Erteilung der Nacht-Sichtflugberechtigung durch AUSTRO CONTROL: 

Wir empfehlen jedoch vorerst Motorflüge von insgesamt wenigstens 100 Stunden Dauer (1. und 2. Pilot)

Über die erforderlichen Voraussetzungen lesen Sie bitte hier
 

Prüfung

Mit einem EXAMINER an Bord wird ein Nachtüberlandflug nach Sichtflugregeln mit Zwischenlandung auf einem mindestens 50 km entfernten Flugplatz abgenommen.

Flugfunkzeugnisse
Zu jedem Pilotenschein gehört heutzutage eine Flugfunkausbildung. Die Zeit des Fliegens nach Lichtsignalen ist nicht mehr zeitgemäß (sehr wohl aber bei Ausfall der Funkanlage oder in Notfällen).

Der Bewerber muss über ausreichende Fertigkeiten für die Durchführung des Funksprechverkehrs verfügen und außerdem in der Lage sein, das Luftfahrzeug im Fluge zu bedienen. Ob die Eignung zur Prüfung gegeben ist, wird vom unterrichtenden Lehrer festgestellt.  

Wir empfehlen die Flugfunkausbildung erst nach der Pilotenausbildung. Zum Einen, weil die Pilotenausbildung erst die Grundlage für das Verstehen des Flugfunks bietet, zum Anderen, weil die Lernbelastung während der Flugausbildung damit geringer gehalten werden kann. Den Sprechfunk deckt während der Ausbildung ohnehin Ihr Fluglehrer ab.

EFZ Eingeschränktes Flugfunkzeugnis

Es wird deutsch und englisch trainiert und ist für Sichtflug gültig. Die Kurskosten Theorie werden üblicherweise um rund € 470,- angeboten. Die Berechtigung beschränkt sich auf das Funken von Bordstationen.

AFZ Allgemeines Flugfunkzeugnis

Es wird in deutscher und englischer Sprache trainiert und ist Voraussetzung für alle Sparten bzw. Berechtigungen (Instrumenflug, Berechtigung zum Funken von Bord- und Bodenstationen). Die Kurskosten Theorie werden um rund € 500,- angeboten.

1. Theoretische Ausbildung
1.1. Rechtliche Bestimmungen

1.2. Theoretische Kenntnisse

1.3. Funkpraxis

2. Praktische Ausbildung

3. Praktische Zusatzprüfung gemäß § 113 ZLPV 

Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung hat sich der/die Pilot/in um eine beschränkte Sprechfunkberechtigung gemäß § 113 ZLPV zu bewerben. Bei der Zusatzprüfung vor einem Mitglied der Prüfungskommission der AUSTRO CONTROL hat er/sie nachzuweisen, dass er/sie über die zur Ausübung der angestrebten Berechtigung erforderlichen Kenntnisse verfügt.

KunstFLUG KF

Ziel dieser Ausbildung ist die Vertiefung der Beherrschung eines Luftfahrzeuges über den Rahmen der Grundausbildung hinaus.

FUJI beim Kunstflug - Der Trainer der MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG

Über die erforderlichen Voraussetzungen lesen Sie bitte hier
 

Voraussetzung

Es sollten als Basis möglichst 100 Gesamtflugstunden inkl. Schulung, davon mindestens 20 Flugstunden innerhalb des letzten Jahres vorhanden sein. Die theoretische Kunstflugausbildung sieht eine Unterrichtseinheit von ca. 5 Stunden vor. Die Praxisausbildung im Mindestumfang von fünf Flugstunden konzentriert sich neben vielen anderen Punkten speziell auf die

Ein mögliches Prüfungsprogramm wäre:

Rückenflug  •-----------------------I und Trudeln

Loop
Immelmann (Aufschwung)
Rolle
Turn
Rolle
Turn
hochgezogene Rollenkehre (Abschwung)
Loop
Immelmann (Aufschwung)

Rückenflug
Trudeln

INSTRUMENTENFLUG IR

Die Instrumentenflugberechtigung gilt als die wichtigste der hier vorgestellten Erweiterungsmöglichkeiten, stellt sie doch in höchstem Maße eine sinnvolle Ergänzung der Ausbildung auch bei schlechter Wetterlage dar. Vorsicht jedoch bei den Fluggeräten, die nur bedingt zum IFR-Betrieb (keine Enteisung, keine Scheibenheizung, keine Propellerheizung etc.) tauglich sind!

 Erfordernisse

Die Instrumentenflugberechtigung kann von Inhabern eines PPL (Privatpilotenschein) oder CPL (Berufspilotenschein) erworben werden. Sie erlaubt das Führen eines Flugzeuges unter Instrumentenflugbedingungen.

Voraussetzung

Über die erforderlichen Voraussetzungen lesen Sie bitte hier

gültige Sprechfunkberechtigung AFZ

Theoretische Ausbildung

Navigation, Funknavigation, IFR-Flugverfahren, Flugplanung, Meteorologie Technik und Luftrecht

2-mot-BERECHTIGUNG >>> MEP Land 

Voraussetzung

Über die erforderlichen Voraussetzungen lesen Sie bitte hier

Die Prüfung

Mit einem EXAMINER absolvieren Sie nach Ausbildungsende einen praktischen Checkflug. Die 2-mot-Flugberechtigung wird als Zusatzberechtigung in Ihren Privatpilotenschein entweder als Typenberechtigung oder in Ihren Berufspilotenschein als Klassenberechtigung der Gewichtsklasse "C" eingetragen.

Unser Tipp:

2-mot-Chartern ist in Österreich schwierig, da die wenigen 2-mot-Flugzeugeigentümer ihre Maschine nicht gerne hergeben. Außerdem ist versicherungsseitig, bis auf eine einzige Maschine in Österreich (http://www.mfu.at/lernen - bitte MULTI-ENGINE-Button drücken), die Mindestpraxis auf 2-motorigen Flugzeugen  mit 50 Flugstunden limitiert. Erst dann dürfen Sie als Pilot in Command fliegen. 

Wenn Sie eine Maschine suchen, die Sie bereits mit einer Flugerfahrung von 25 Stunden als Erster Pilot fliegen dürfen, dann fragen Sie bei uns. Wir werden Sie gerne informieren, wo das zu einem guten Preis möglich ist.

Fragen Sie bei der von Ihnen ausgewählten Flugschule auch nach einem preisvergünstigtem Zehnerblock.

BERUFSPILOTENSCHEIN

Im Gegensatz zum Privatpilotenschein ist mit dem CPL die gewerbliche und entgeltliche Führung eines Luftfahrzeuges im Rahmen eines Luftfahrtunternehmens erlaubt.

Voraussetzung

Über die erforderlichen Voraussetzungen lesen Sie bitte hier

Berufspilotenschein Gewichtsklasse C

Die Ausbildung erfolgt auf einem mehrmotorigen Flugzeug und beinhaltet ein maximales Abfluggewicht (MTOW) bis
7.500 kg

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