Nachtsichtflug NR(A)
Flugfunkzeugnisse EFZ/AFZ
Kunstflug KF
Wasserflug SEP Sea
Fluglehrer FI
Refresher
Schleppflug
Type-Rating
CRM
Voraussetzungen für die Erteilung der
Nacht-Sichtflugberechtigung durch AUSTRO CONTROL:
Teilnahme an einem 5-stündigen Theoriekurs, Prüfflug. Die Berechtigung kann auch während der Grundausbildung zum PPL(A) erworben werden.
Wir empfehlen jedoch vorerst Motorflüge von insgesamt wenigstens 100 Stunden Dauer (1. und 2. Pilot)
Über die erforderlichen Voraussetzungen lesen Sie bitte hier
Prüfung
Mit einem EXAMINER an Bord wird ein Nachtüberlandflug nach Sichtflugregeln mit Zwischenlandung auf einem mindestens 50 km entfernten Flugplatz abgenommen.
Der Bewerber muss über
ausreichende Fertigkeiten für die Durchführung des Funksprechverkehrs verfügen
und außerdem in der Lage sein, das Luftfahrzeug im Fluge zu bedienen. Ob die
Eignung zur Prüfung gegeben ist, wird vom unterrichtenden Lehrer festgestellt.
Wir empfehlen die Flugfunkausbildung erst nach der Pilotenausbildung. Zum Einen, weil die Pilotenausbildung erst die Grundlage für das Verstehen des Flugfunks bietet, zum Anderen, weil die Lernbelastung während der Flugausbildung damit geringer gehalten werden kann. Den Sprechfunk deckt während der Ausbildung ohnehin Ihr Fluglehrer ab.
EFZ
Eingeschränktes Flugfunkzeugnis
Es wird deutsch und englisch
trainiert und ist für Sichtflug gültig. Die Kurskosten Theorie werden üblicherweise
um rund € 470,- angeboten. Die Berechtigung beschränkt sich auf das Funken
von Bordstationen.
AFZ Allgemeines Flugfunkzeugnis
Es wird in deutscher
und englischer Sprache trainiert und ist Voraussetzung für alle Sparten
bzw. Berechtigungen (Instrumenflug, Berechtigung zum Funken von Bord- und
Bodenstationen). Die Kurskosten Theorie werden um rund € 500,- angeboten.
1.
Theoretische Ausbildung
1.1. Rechtliche Bestimmungen
Wiederholung der Sonderbestimmungen für den Flugfunktelefoniedienst
Übungsfunksprechverkehr
Luftverkehrsregeln, soweit verwendbar
Aufbau, Leistung
und Versorgung des im Luftfahrzeug eingebauten Sprechfunkgerätes
Bedienung des
Gerätes (insbesondere Frequenzwahl, Rauschsperre, Lautstärke, Besprechung
des Mikrofons, etc.)
Verwendung des
Gerätes bei Generator- bzw. Bordnetzausfall
Wiederholung der
Sonderbestimmungen für den Flugfunktelefoniedienst
Übungsfunksprechverkehr
Luftverkehrsregeln, soweit verwendbar
Verwendung des Gerätes bei Generator- bzw. Bordnetzausfall
1.3. Funkpraxis
Praktische Übungen
in der Bedienung des im Luftfahrzeug eingebauten Funkgerätes
Erkennen und Beheben einfacher Störungen, Verhalten bei ausgefallenem oder gestörtem Funksprechgerät
Bedienung
komplexer Flugzeugelektronikanlagen (Audio-Panel, Doppelanlagen, Anwahl des
Mikrofons und Lautsprechers des richtigen Gerätes, Abhören von
Wetterrundstrahlungen)
Zusatz und Notgeräte
2. Praktische Ausbildung
Flüge mit Funk
im Platzrundenbereich
Aufnahme und
Interpretation von erhaltenen Meldungen
Mitschreiben und
"Zurücklesen" von Wettermeldungen und NOTAM´s
Überlandflüge
mit Anflug kontrollierter Flugplätze (Übungs-Funksprechverkehr)
Erkennen von
Grenzwerten des verwendeten Gerätes im praktischen Betrieb
Simulierter
Ausfall der Funksprechverbindung
3. Praktische Zusatzprüfung gemäß § 113 ZLPV
Nach Abschluss der
theoretischen und praktischen Ausbildung hat sich der/die Pilot/in um eine beschränkte
Sprechfunkberechtigung gemäß § 113 ZLPV zu bewerben. Bei der Zusatzprüfung
vor einem Mitglied der Prüfungskommission der AUSTRO CONTROL hat er/sie nachzuweisen, dass er/sie über
die zur Ausübung der angestrebten Berechtigung erforderlichen Kenntnisse verfügt.
KunstFLUG KF
Ziel dieser Ausbildung ist die Vertiefung der Beherrschung eines Luftfahrzeuges über den Rahmen der Grundausbildung hinaus.
Über
die erforderlichen Voraussetzungen lesen Sie bitte hier
Voraussetzung
Es sollten als Basis möglichst 100 Gesamtflugstunden inkl. Schulung, davon mindestens 20 Flugstunden innerhalb des letzten Jahres vorhanden sein. Die theoretische Kunstflugausbildung sieht eine Unterrichtseinheit von ca. 5 Stunden vor. Die Praxisausbildung im Mindestumfang von fünf Flugstunden konzentriert sich neben vielen anderen Punkten speziell auf die
Einweisung im Flug nach Prüfungsprogramm, Training Bezugspunkte
Manöverkritik und Nachbesserung der Figuren – Korrektur der Fluglagen
Ein mögliches Prüfungsprogramm wäre:
Rückenflug •-----------------------I und Trudeln
Loop
Immelmann (Aufschwung)
Rolle
Turn
Rolle
Turn
hochgezogene Rollenkehre (Abschwung)
Loop
Immelmann (Aufschwung)
Rückenflug
Trudeln
Die
Instrumentenflugberechtigung gilt als die wichtigste der hier vorgestellten
Erweiterungsmöglichkeiten, stellt sie doch in höchstem Maße eine sinnvolle
Ergänzung der Ausbildung auch bei schlechter Wetterlage dar. Vorsicht jedoch bei
den Fluggeräten, die nur bedingt zum IFR-Betrieb (keine Enteisung, keine
Scheibenheizung, keine Propellerheizung etc.) tauglich sind!
Erfordernisse
Voraussetzung
Über die erforderlichen Voraussetzungen lesen Sie bitte hier
gültige Sprechfunkberechtigung AFZ
Theoretische Ausbildung
Navigation, Funknavigation, IFR-Flugverfahren,
Flugplanung, Meteorologie Technik und Luftrecht
2-mot-BERECHTIGUNG >>> MEP Land
Voraussetzung
Über die erforderlichen Voraussetzungen lesen Sie bitte hier
Die Prüfung
Mit einem EXAMINER absolvieren Sie nach Ausbildungsende einen praktischen Checkflug. Die 2-mot-Flugberechtigung wird als Zusatzberechtigung in Ihren Privatpilotenschein entweder als Typenberechtigung oder in Ihren Berufspilotenschein als Klassenberechtigung der Gewichtsklasse "C" eingetragen.
Unser Tipp:
2-mot-Chartern ist in Österreich schwierig, da die wenigen 2-mot-Flugzeugeigentümer ihre Maschine nicht gerne hergeben. Außerdem ist versicherungsseitig, bis auf eine einzige Maschine in Österreich (http://www.mfu.at/lernen - bitte MULTI-ENGINE-Button drücken), die Mindestpraxis auf 2-motorigen Flugzeugen mit 50 Flugstunden limitiert. Erst dann dürfen Sie als Pilot in Command fliegen.
Wenn Sie eine Maschine suchen, die Sie bereits mit einer Flugerfahrung von 25 Stunden als Erster Pilot fliegen dürfen, dann fragen Sie bei uns. Wir werden Sie gerne informieren, wo das zu einem guten Preis möglich ist.
Fragen Sie bei der von Ihnen ausgewählten Flugschule auch nach einem preisvergünstigtem Zehnerblock.
Voraussetzung
Über die erforderlichen Voraussetzungen lesen Sie bitte hier
Berufspilotenschein Gewichtsklasse C
Die Ausbildung
erfolgt auf einem mehrmotorigen Flugzeug und beinhaltet ein maximales
Abfluggewicht (MTOW) bis
7.500 kg