WAS
MUSS ICH BEACHTEN UND WER LEIHT MIR EIN FLUGZEUG?
Üblicherweise
sind in Europa Flugvereine eine gute Anlaufstelle. Aber es gibt da und dort
vereinzelt auch gewerbliche Flugzeugvermietungsunternehmen.
Viele
Flugvereine oder Flugzeugvermieter verlangen aber aus gutem Grund, nach Einsichtnahme
in den PPL, einen Einweisungsflug mit einem Fluglehrer, der Sie dann auch berechtigt
deren Flugzeuge zu benützen.
Dies
natürlich vor dem Hintergrund, dass jede Maschine etwas anders gebaut ist, unter Umständen
schwerer als Ihr gewohntes Schulflugzeug und zusätzlich einen Verstellpropeller
und/oder ein Einziehfahrwerk besitzt und man sicher sein möchte, dass Sie
dieses im Normalflug und in einem Notfall auch perfekt beherrschen.
Sinnvollerweise
werden die Bedingungen für die auszuleihenden Flugzeuge je nach Schwierigkeitsgrad und Ausrüstung
sowie nach vorhandener Flugerfahrung gestaffelt.
Was
Sie auf jeden Fall vor Ausleihung wissen müssen:
In welchem Zustand befinden sich die Luftfahrzeuge - Reinigungszustand und Wartungszustand!
Sind die Luftfahrzeuge in flugsicherem Zustand (Bordbuch einsehen!), Flugzeug vor Miete genau checken!
Ist das Flugzeug ordnungsgemäß gewartet und wieviel Flugzeug ist noch offen?
Welchen Flugzeugtyp bekomme ich angeboten (Nicht jedes neue Konzept eines Flugzeuges ist auch ein wirklich sicheres Konzept!)?
Fliegen
immer die gleichen Piloten auf diesen Maschinen und besteht dadurch für
diese Piloten Vertrauen zum Vercharterer(?)
- oder werden die Luftfahrzeuge an „Hinz und
Kunz“ verliehen, denn daraus lässt sich auch rückschließen, ob die Piloten auf ein
Flugzeug aufpassen oder nicht > siehe am Beispiel Autoverleihfirmen!
Wie sind die Flugzeuge ausgerüstet (absolute Mindestausrüstung oder viel mehr - wie z.B. modernste GPS-Systeme mit Moving-Map an Bord!)? Hier entscheidet deswegen nicht immer nur der Preis!
Wie ist das Flugzeug versichert? Besteht eine ausreichende Haftpflichtversicherung für das betreffende Land, (manchmal sind Differenzen in andere Länder möglich) in welches Sie fliegen wollen? Manche Länder verlangen auch eine zusätzliche Terrorismusversicherung! Ist die Kaskoversicherungshöhe auf den vollen Wert des Flugzeuges abgeschlossen, Wer ist im Schadensfall versichert, was ist nicht versichert?
Besteht eine ausreichend hohe CSL-Haftpflichtversicherung, oder wird beim Vercharterer nur zu Lasten "Ihres persönlichen Risikos "gespart"?
Existiert eine zusätzliche Haftung bzw. eine Selbstbeteiligungspflicht (oft bis zum Flugzeugwert) für den Piloten bei einem Unfallschaden und wie hoch ist diese allenfalls?
Ist der Co-Pilot, rein versicherungsrechtlich, Flugzeugbesatzungsmitglied oder Passagier? > Dies ist besonders wichtig für die Haftung des Piloten in Command bei einem allfälligen Unfall! >>>
Wir raten dringend: Einsicht in die Versicherungsunterlagen nehmen und bei hohen Selbstbehalten nicht zu chartern!
Wird
auch eine Versicherung angeboten, die den Selbstbehalt einschränkt?
Ist bei den angebotenen Versicherungen eine namhafte Pilotenrechtsschutzversicherung inkludiert?
Wir glauben, dass Vereinsstrukturen oftmals die bessere Alternative darstellen, da Vereine an den Flugzeugen nichts verdienen müssen.