Vergleichen
Sie die zur Auswahl stehenden Flugplätze und
fragen Sie die am Platz befindlichen
Flugschulen
nach den tatsächlichen Gesamtkosten bis Erhalt des PPL und nach dem vorhandenen Fluggerät. Gute Flugschulen bieten als Demonstration Schnupperflüge, so etwas wie "die
erste Flugstunde" zu Sonderpreisen und ohne jede weitere
Verpflichtung an.
Ein Flug, der weniger als eine Stunde dauert, ist mit Sicherheit zuwenig!
Hinweis:
Einige
Flugschulen bieten auch einen kostenlosen Schnupperabend bei laufendem
Theoriekurs an.
Da
können Sie dann gleich vor Ort beurteilen wie unterrichtet wird und ob die
"Chemie" stimmt. Dabei ergibt
sich geradezu die treffliche Gelegenheit mit auszubildenden Flugschülern Kontakt aufnehmen
und sich über Vor- und Nachteile der jeweiligen Flugschule zu erkundigen.
Fragen
Sie vorerst nach der Qualifikation der Flugschule (FTO oder RF), der Anzahl der zur Verfügung stehenden Lehrer und
nach der durchschnittlichen und aktuellen Anzahl der pro Jahr ausgebildeten
Privatpiloten.
Sie werden staunen, was es hier für zahlenmäßige Unterschiede gibt. Eine große
Zahl an Schülern lässt in jedem Fall darauf schließen, wie es
mit der Qualitätssicherung steht. Auch der Prozentsatz der bei der abschließenden
Privatpilotenscheinprüfung durchgekommenen Schüler ist ein gutes Qualitätskriterium.
Die JAR-FCL unterscheidet zwischen meldepflichtiger Schulung durch RF (Registered Facilities), betrieben zumeist durch kleine Vereine oder Minimalunternehmer, welche sich ausschließlich mit dem Segment des PPL(A) oder TMG(A) begnügen müssen.
und
FTO´s (Flight Training Organisation), die als hochqualifizierte Flugschulen die Berechtigung haben, auch oberhalb des Niveaus des PPL(A) zu wie z.B. CPL, IFR, Multi-Engine, ATPL etc. unterrichten und laufend durch die Luftfahrtbehörde kontrolliert werden! Dies hat auch seinen guten Grund, sowohl in der Qualität der Einrichtungen, den finanziellen Voraussetzungen, der professionellen Qualitätssicherung Ihrer Ausbildung und vor allem bei der Qualifikation der Lehrer! Im Gegensatz zur RF gibt es dort ein vorgeschriebenes "Head of Training" und auch mehrere Ausbildungsleiter - Sie haben also für Ihre offenen Fragen mehrere kompetente Gesprächspartner.
FTO´s verfügen normalerweise
zusätzlich über eigene nach JAR/STD zugelassene Flugsimulatoren (FNPT II) und stehen
nicht zuletzt auch bei der Grundschulung (PPL(A)-Ausbildung) auf einem deutlich höheren Niveau.
Selbstredend ist
davon auszugehen, dass FTO´s
auch
das notwendige Kapital für Reklamationen aufweisen können (streng kontrolliert
von der Luftfahrtbehörde), das im Falle des Falles angesprochen werden kann - und man lebt dort normalerweise
finanziell auch nicht von der Hand in den Mund.
Ihre Situation: Sie können als Anfänger bei berechtigten Zweifeln an der Ausbildungsqualität selbst so gut wie nicht beurteilen, ob alles stimmt. Die Aufsichtsbehörde anzurufen ist jedoch langwierig und ineffizient.
Daher unsere Empfehlung: Wählen Sie eher eine FTO (Flight Training Organisation) als eine RF (Registered Facility) für Ihre Ausbildung.
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Je schlechter ausgebildet wird, umso mehr Schüler fallen durch. Dumping- bzw.
Billigpreisangebote sind ein Synonym dafür, denn alle Flugschulen kochen nur mit
Wasser und keine kann etwas verschenken.
Dubiose Angebote, bei denen der Fluglehrer anbietet "kostenlos" zu fliegen,
haben einen Haken. Sei es, dass z.B. ein unerfahrener Fluglehrer versucht auf
Ihre Kosten Fuß zu fassen oder dass bei seiner Schule so wenige Flugschüler
vorhanden sind, dass er sonst seine Lehrer-Verlängerung nicht zustande bekommt.
Profis kosten etwas, aber Sie bekommen auch etwas für Ihr Geld und Ihre künftige
Sicherheit.
Fragen Sie, ob Sie eine Landepauschale (empfohlen für 200 Schullandungen)
bekommen können! Es gibt Flugschulen, die das zu einem deutlich vergünstigten
Preis anbieten!
Kann
Ihnen Ihre erste befragte Flugschule das nicht anbieten, so suchen Sie im
Interesse der Einsparung von Ausbildungskosten einfach weiter - im Internet oder kontaktieren Sie einfach andere Flugschulen per
Telefon. Sie ersparen sich sicher damit eine Menge Geld.
Klären Sie definitiv ab, ob Ihnen die Flugschule auch während der Ausbildung ausgedehnte Streckenflüge anbietet. Immer nur am eigenen Platz fliegen ist meistens schon der Anfang vom Ende.
Einige Flugschulen betreiben einen eigenen Flugplatz - und brauchen deswegen Ihre Landegebühren für die Platzerhaltung - das ist jedoch nicht unbedingt in Ihrem vorrangigem Ausbildungsinteresse.
Innovative österreichische Flugschulen fliegen mit Ihren Schülern durch halb Europa – an die ADRIA, in die umliegend angrenzenden Staaten, sogar bis nach MALTA und KOPENHAGEN.
Fragen Sie, ob Sie auch
nach der Ausbildung kostenlos geführte Streckenflüge unternehmen können.
Sehr
positiv
ist es auch, wenn Sie an ein E-Mailnetz der Flugschule angebunden werden, wo Sie
regelmäßig neueste Nachrichten über die Fliegerei erhalten.
Soll man bei einer gewerblichen Flugschule, einem Flugzeugvermietungsunternehmen oder lieber bei einer Vereinsflugschule die Ausbildung machen?
Diese Antwort
wird von Fall zu Fall verschieden sein. Sowohl die gewerblichen wie auch die
gemeinnützig tätigen Vereinsflugschulen sind in Österreich von AUSTRO CONTROL (als gesetzliche
Schulaufsicht) anhand gleicher Ausbildungsplänen lizenziert. Alle Flugschulen
müssen somit nach den gleichen ICAO-Standards/JAR-FCL-Standards modular ausbilden.
Qualitäts-Differenzen gibt es jedoch, ob sie als FTO oder als RF lizenziert
wurden.
Ihre Auskunftsperson: Wer ist das?
Gehen Sie vorbereitet, mit konkreten Fragen ans Informationsgespräch. Seien Sie kritisch, denn eine Schule kann Ihnen vieles versprechen. Halten kann diese Versprechen nur Ihr Vereinsobmann oder Ihr zukünftiger Fluglehrer. Sprechen Sie mit ihm, vergleichen und beurteilen Sie selbst ob das Angebotene mit der Realität übereinstimmt. Lassen Sie sich nicht zu einem Vertragsabschluss drängen.
Nicht unbedingt diejenigen Schulen mit den schönsten Räumlichkeiten, den neuesten Simulatoren und der aggressivsten Werbung sind letzten Endes diejenigen, die Sie einmal als zufriedener Kunde verlassen werden und mit gutem Gewissen weiterempfehlen können. Es gehört auch noch das Gefühl eines familiären Betriebes dazu.
Soll ich den Flugschein bei einem "guten Bekannten" machen?
Prinzipiell spricht nichts dagegen - vorausgesetzt der "gute Bekannte" ist in einer guten Schulorganisation (FTO) eingebunden.
In Österreich dürfen
Fluglehrer aus gutem Grund, im
Gegensatz zu anderen Staaten, als einzelne Privatpersonen keinen Unterricht
erteilen!
Gehen Sie davon aus, dass bei
einem "Einzelkämpfer" üblicherweise keinerlei Kontrollmechanismen
vorhanden sind, keinerlei Checkfluglehrer, keine Theorieräume mit
entsprechenden Lehrmitteln, keine zugelassenen Simulatoren und vermutlich auch keine ausreichenden
Versicherungen für den Fall des Falles.
Und was machen Sie,
wenn Sie anderer
Meinung als Ihr Fluglehrer sind, wer wird einen allfälligen
Auffassungsunterschied ausräumen oder schlichten?
Unseriöse Lockangebote, wie erkenne ich die, was ist zu beachten?
Gerade in letzter Zeit mehren sich Beschwerden, dass per Prospekt und im Internet unseriöse Lockangebote gemacht werden. Es werden spezielle Prospekte aufgelegt, die eine "Flugausbildung" zu einem bestimmten (Lock-) Preis versprechen.
Bei näherer Betrachtung dieses Angebots stellt sich dann aber erst nachher heraus, dass:
man von Ihnen gleich das ganze
Geld für die Ausbildung haben will
es nicht
die gesetzlich erforderliche Anzahl von 45 Flugstunden bis zum Zeitpunkt des
Erhalts des Pilotenscheines beinhaltet sondern weniger Flugstunden und dann bei
zu spätem Erkennen der Situation
durch den Flugschüler eine empfindliche Aufzahlung verlangt wird
meistens
die fünf
billigeren "Flugstunden", als so genannter Flugstundenersatz, am
(möglicherweise gar nicht zugelassenen) Flugverfahrenstrainer (-erforderlich
ist eine Zulassung nach JAR/STD) - nicht extra ausgewiesen wird, man bis zuletzt die
Flugschüler darüber im Unklaren lässt - ein seriöser Kostenvergleich zu
anderen Flugschulen damit schon gar nicht möglich ist
der
Unterricht nicht in ordentlichen Unterrichtsräumen, sondern meistens am
Wirtshaustisch stattfindet - mit allen Beeinträchtigungen während des
Lernens durch die anderen Gäste vor Ort
die Flugzeuge nicht alle
üblichen Instrumente beinhalten
nicht
alle erforderlichen bzw. durch den Schüler benötigten Schullandungen bis
Lizenzerhalt im Preis beinhaltet sind - oder nicht alle erforderlichen
Landungen ausgewiesen wurden - mindestens 200 Landungen sollten es sein
keine Einzelpreise im Angebot definiert werden - und, bei vorzeitigem Ausstieg aus der Ausbildung, über Preise gestritten und manchmal - auch durch Konkurs - der nicht verbrauchte von Ihnen angezahlte Betrag nicht zurückerstattet werden kann
der
Prospekt gar nicht
erkennen lässt, wer letztlich der Vertragspartner ist
der
überreichte Prospekt keine
Geschäftsbedingungen enthält und auch im Internet gegen das
E-Kommerzgesetz verstoßen wird
das
Angebot keinen Aufschluss
über die vorhandenen Versicherungen enthält - hier ist besonders die
CSL-Versicherung als Minimum anzusehen, manche Anbieter reduzieren sogar den
Selbstbehalt der Kaskoversicherung im Schadensfall auf Null
man zwar im Prospekt "erfahrene Fluglehrer" anbietet, dort aber auch "Freelancer" mit wenig Erfahrung als Fluglehrer Unterricht erteilen
aufgrund
des vorgeblich "niedrigen Preises" keine Original-Lehrbücher
sondern "Eigenskripten" übergeben und auch keine Unterrichtsmittel (außer wenige Schwarz-Weiß-Kopien) zur
Verfügung gestellt werden
der Flugschüler für die Ausbildung notwendige Lehrmaterialien selbst zusätzlich erwerben muss
bei solchen Schulen die Versagensquote der Flugschüler doch relativ hoch ist
Darf ein Flugzeugvermietungsunternehmen auch Schulunterricht erteilen?
Teilweise ja, wenn diese lizenziert, ein Lehrer an Bord ist und das Flugzeug für die Schulung zugelassen ist.
Aber
NEIN,
wenn kein Lehrer
während der Schulung an Bord ist und der Schüler einen Alleinflug macht.
Das
ist aber ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Ausbildung!
Siehe auch unter
Vermietungsbewilligung Österreichisches LUFTFAHRTGESETZ § 116 (2) :
"Zivilluftfahrzeuge dürfen nur an Personen vermietet werden, die den zur Führung des betreffenden Luftfahrerscheines erforderlichen Zivilluftfahrerschein besitzen. Ein Flugschülerausweis ist keine geeignete gültige Lizenz!"
Vermeiden Sie es daher besser, bei einem Flugzeug-Vermietungsunternehmen den Pilotenschein zu machen, wenn Sie illegal geschult werden!
Im Vergleich der Gemeinnützigen oder gewerblichen Flugschulen gibt es aber noch andere Argumente:
Während gemeinnützige
Vereinsflugschulen keine 20%ige Mehrwertsteuer verrechnen müssen, ist dies
bei gewerblichen Flugschulen anders.
Für gemeinnützige
Vereinsflugschulen besteht nach dem Vereinsgesetz ein
definiertes "Gewinnverbot". Damit erklärt sich die günstigere/schlankere
Kostenstruktur von Vereinen. Üblicherweise sind Funktionäre bei Vereinen
ehrenamtlich tätig und müssen aus Ihrer Ausbildung kein Gehalt beziehen. Das
Vereinsgesetz macht den Rechnungsprüfer persönlich haftbar und wird dieser
daher besonders genau die finanzielle Gebarung des Vereins im eigenen
Interesse rechtzeitig bei der Vereinsbehörde anprangern.
Aus einer langjährigen
Beobachtungsphase ergibt sich, dass Flugschüler im Schnitt bei gewerblichen
Flugschulen doch insgesamt mehr Ausbildungsstunden fliegen als bei Vereinen.
Das muss nicht immer mit der Notwendigkeit von erforderlichen Stunden für
die Ausbildung zusammenhängen. Ausnahmen sind möglich und bestätigen die
Regel.
Landepauschalen, die eine
bestimmte Anzahl von Landungen
ermöglichen, lohnt es sich aufmerksam zu betrachten, denn es ist nicht unerheblich, ob alleine für Landegebühren, welche üblicherweise bei jeder Landung am
Flugplatz zu bezahlen sind, Beträge von mehreren hundert EURO (vorsichtig
geschätzt öfter bis zu € 800,--), je nach Begabung mehr oder weniger,
eingespart werden können. Mit 200 Landungen sind Sie bei einer Pauschale
bestens bedient.
Faktum ist auch, dass bei Vereinen betreffend die Vercharterung von Flugzeugen an Mitglieder üblicherweise lockerer mit Stehzeiten unterwegs umgegangen wird. Die Schale Kaffee oder eine Zwischenlandung unterwegs zum Mittagessen, auch während der Schulung, wird dort zeitlich (wenn man es nicht überstrapaziert) so gut wie nicht verrechnet bzw. man gerät nicht unter ZEITDRUCK.
Eine
gemeinnützige Flugschule, die alle diese Qualitätskriterien erfüllt, ist z.B.
die
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG