WELCHE FLUGSCHULE IST FÜR MICH DIE RICHTIGE?

 Vergleichen Sie die zur Auswahl stehenden Flugplätze und fragen Sie die am Platz befindlichen Flugschulen nach den tatsächlichen Gesamtkosten bis Erhalt des PPL und nach dem vorhandenen Fluggerät. Gute Flugschulen bieten als Demonstration Schnupperflüge, so etwas wie "die erste Flugstunde"  zu Sonderpreisen und ohne jede weitere Verpflichtung an.
Ein Flug, der weniger als eine Stunde dauert, ist mit Sicherheit zuwenig!

 

Hinweis: Einige Flugschulen bieten auch einen kostenlosen Schnupperabend bei laufendem Theoriekurs an.

Da können Sie dann gleich vor Ort beurteilen wie unterrichtet wird und ob die "Chemie" stimmt.  Dabei ergibt sich geradezu die treffliche Gelegenheit mit auszubildenden Flugschülern Kontakt aufnehmen und sich über Vor- und Nachteile der jeweiligen Flugschule zu erkundigen.

 

Fragen Sie vorerst nach der Qualifikation der Flugschule (FTO oder RF), der  Anzahl der zur Verfügung stehenden Lehrer und nach der durchschnittlichen und aktuellen Anzahl der pro Jahr ausgebildeten Privatpiloten.
Sie werden staunen, was es hier für zahlenmäßige Unterschiede gibt. Eine große Zahl an Schülern lässt in jedem Fall darauf schließen, wie es mit der Qualitätssicherung steht. Auch der Prozentsatz der bei der abschließenden Privatpilotenscheinprüfung durchgekommenen Schüler ist ein gutes Qualitätskriterium. 

Die JAR-FCL unterscheidet zwischen meldepflichtiger Schulung durch RF (Registered Facilities), betrieben zumeist durch kleine Vereine oder Minimalunternehmer, welche sich ausschließlich mit dem Segment des PPL(A) oder TMG(A) begnügen müssen.

und

FTO´s (Flight Training Organisation), die als hochqualifizierte Flugschulen die Berechtigung  haben, auch oberhalb des Niveaus des PPL(A) zu wie z.B. CPL, IFR, Multi-Engine, ATPL etc. unterrichten und laufend durch die Luftfahrtbehörde kontrolliert werden! Dies hat auch seinen guten Grund, sowohl in der Qualität der Einrichtungen, den finanziellen Voraussetzungen, der professionellen Qualitätssicherung Ihrer Ausbildung und vor allem bei der Qualifikation der Lehrer! Im Gegensatz zur RF gibt es dort ein vorgeschriebenes "Head of Training" und auch mehrere Ausbildungsleiter - Sie haben also für Ihre offenen Fragen mehrere kompetente Gesprächspartner.

FTO´s verfügen normalerweise zusätzlich über eigene nach JAR/STD zugelassene Flugsimulatoren (FNPT II) und stehen nicht zuletzt auch bei der Grundschulung (PPL(A)-Ausbildung) auf einem deutlich höheren Niveau.
Selbstredend ist davon auszugehen, dass FTO´s
auch das notwendige Kapital für Reklamationen aufweisen können (streng kontrolliert von der Luftfahrtbehörde), das im Falle des Falles angesprochen werden kann - und man lebt dort normalerweise finanziell auch nicht von der Hand in den Mund.

Ihre Situation: Sie können als Anfänger bei berechtigten Zweifeln an der Ausbildungsqualität selbst so gut wie nicht beurteilen, ob alles stimmt. Die Aufsichtsbehörde anzurufen ist jedoch langwierig und ineffizient.

Daher unsere Empfehlung: Wählen Sie eher eine FTO (Flight Training Organisation) als eine RF (Registered Facility) für Ihre Ausbildung.

 

>>> Je schlechter ausgebildet wird, umso mehr Schüler fallen durch. Dumping- bzw. Billigpreisangebote sind ein Synonym dafür, denn alle Flugschulen kochen nur mit Wasser und keine kann etwas verschenken. Dubiose Angebote, bei denen der Fluglehrer anbietet "kostenlos" zu fliegen, haben einen Haken. Sei es, dass z.B. ein unerfahrener Fluglehrer versucht auf Ihre Kosten Fuß zu fassen oder dass bei seiner Schule so wenige Flugschüler vorhanden sind, dass er sonst seine Lehrer-Verlängerung nicht zustande bekommt.
Profis kosten etwas, aber Sie bekommen auch etwas für Ihr Geld und Ihre künftige Sicherheit.

 

Fragen Sie, ob Sie eine Landepauschale (empfohlen für 200 Schullandungen) bekommen können! Es gibt Flugschulen, die das zu einem deutlich vergünstigten Preis anbieten! Lassen Sie sich jedoch nicht durch Landepauschalen täuschen, die weniger als 200 Landungen beinhalten, denn diese benötigen Sie. Beobachtet wurde bereits, dass der Aufpreis auf angebotene z.B. 120 Landungen dann zusätzlich sehr teuer zu stehen kommt.

 

Kann Ihnen Ihre erste befragte Flugschule das nicht anbieten, so suchen Sie im Interesse der Einsparung von Ausbildungskosten einfach weiter - im Internet oder kontaktieren Sie einfach andere Flugschulen per Telefon. Sie ersparen sich sicher damit eine Menge Geld.

 

Klären Sie definitiv ab, ob Ihnen die Flugschule auch während der Ausbildung ausgedehnte Streckenflüge anbietet. Immer nur am eigenen Platz fliegen ist meistens schon der Anfang vom Ende. 

Einige Flugschulen betreiben einen eigenen Flugplatz - und brauchen deswegen Ihre Landegebühren für die Platzerhaltung - das ist jedoch nicht unbedingt in Ihrem vorrangigem Ausbildungsinteresse. 

Innovative österreichische Flugschulen fliegen mit Ihren Schülern durch halb Europa – an die ADRIA, in die umliegend angrenzenden Staaten, sogar bis nach MALTA und KOPENHAGEN. 

 

Fragen Sie, ob Sie auch nach der Ausbildung kostenlos geführte Streckenflüge unternehmen können. Wichtig ist auch, dass die Flugschule nicht nur am Stundenverkauf ihrer Maschinen interessiert ist, sondern ob man Sie nach der PPL(A)-Ausbildung nicht alleine lässt und sich auch weiterhin in einem z.B. Vereinsgefüge (Clubabende mit kostenlosen Lehrfilmen zur Weiterbildung etc.) um Sie kümmert.

 

Sehr positiv ist es auch, wenn Sie an ein E-Mailnetz der Flugschule angebunden werden, wo Sie regelmäßig neueste Nachrichten über die Fliegerei erhalten.

 Soll man bei einer gewerblichen Flugschule, einem Flugzeugvermietungsunternehmen oder lieber bei einer Vereinsflugschule die Ausbildung machen?

Diese Antwort wird von Fall zu Fall verschieden sein. Sowohl die gewerblichen wie auch die gemeinnützig tätigen Vereinsflugschulen sind in Österreich  von AUSTRO CONTROL (als gesetzliche Schulaufsicht) anhand gleicher Ausbildungsplänen lizenziert. Alle Flugschulen müssen somit nach den gleichen ICAO-Standards/JAR-FCL-Standards modular ausbilden.

Qualitäts-Differenzen gibt es jedoch, ob sie als FTO oder als RF lizenziert wurden.

INSOLVENZ-WARNUNG

Ihre Auskunftsperson: Wer ist das?

Gehen Sie vorbereitet, mit konkreten Fragen ans Informationsgespräch. Seien Sie kritisch, denn eine Schule kann Ihnen vieles versprechen. Halten kann diese Versprechen nur Ihr Vereinsobmann oder Ihr zukünftiger Fluglehrer. Sprechen Sie mit ihm, vergleichen und beurteilen Sie selbst ob das Angebotene mit der Realität übereinstimmt. Lassen Sie sich nicht zu einem Vertragsabschluss drängen.

Nicht unbedingt diejenigen Schulen mit den schönsten Räumlichkeiten, den neuesten Simulatoren und der aggressivsten Werbung sind letzten Endes diejenigen, die Sie einmal als zufriedener Kunde verlassen werden und mit gutem Gewissen weiterempfehlen können. Es gehört auch noch das Gefühl eines familiären Betriebes dazu.

Soll ich den Flugschein bei einem "guten Bekannten" machen?

Prinzipiell spricht nichts dagegen - vorausgesetzt der "gute Bekannte" ist in einer guten Schulorganisation (FTO) eingebunden. 

In Österreich dürfen Fluglehrer aus gutem Grund, im Gegensatz zu anderen Staaten, als einzelne Privatpersonen keinen Unterricht erteilen!
Gehen Sie davon aus, dass bei einem "Einzelkämpfer" üblicherweise keinerlei Kontrollmechanismen vorhanden sind, keinerlei Checkfluglehrer, keine Theorieräume mit entsprechenden Lehrmitteln, keine zugelassenen Simulatoren und vermutlich auch keine ausreichenden Versicherungen für den Fall des Falles.

Und was machen Sie,
wenn Sie anderer Meinung als Ihr Fluglehrer sind, wer wird einen allfälligen Auffassungsunterschied ausräumen oder schlichten?

Unseriöse Lockangebote, wie erkenne ich die, was ist zu beachten?

Gerade in letzter Zeit mehren sich Beschwerden, dass per Prospekt und im Internet unseriöse Lockangebote gemacht werden. Es werden spezielle Prospekte aufgelegt, die eine "Flugausbildung" zu einem bestimmten (Lock-) Preis versprechen. 

Bei näherer Betrachtung dieses Angebots stellt sich dann aber erst nachher heraus, dass:

Darf ein Flugzeugvermietungsunternehmen auch Schulunterricht erteilen?

Teilweise ja, wenn diese lizenziert, ein Lehrer an Bord ist und das Flugzeug für die Schulung zugelassen ist. 

Aber NEIN, wenn kein Lehrer während der Schulung an Bord ist und der Schüler einen Alleinflug macht.
Das ist aber ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Ausbildung! 
Siehe auch unter Vermietungsbewilligung Österreichisches LUFTFAHRTGESETZ § 116 (2) :

"Zivilluftfahrzeuge dürfen nur an Personen vermietet werden, die den zur Führung des betreffenden Luftfahrerscheines erforderlichen Zivilluftfahrerschein besitzen. Ein Flugschülerausweis ist keine geeignete gültige Lizenz!"

Vermeiden Sie es daher besser, bei einem Flugzeug-Vermietungsunternehmen den Pilotenschein zu machen, wenn Sie illegal geschult werden!

Im Vergleich der Gemeinnützigen oder gewerblichen Flugschulen gibt es aber noch andere Argumente:

Eine gemeinnützige Flugschule, die alle diese Qualitätskriterien erfüllt, ist z.B. die
 

MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG

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