DIE FLUGVERSICHERUNGEN

WAS IST ERFORDERLICH, WO SIND DIE EXISTENZFALLEN?

Die Versicherungsfrage ist bei Abschluss eines Piloten-Ausbildungsvertrages ein oft übersehenes und daher nicht näher beleuchtetes wichtiges Thema! 

"Es wird schon nichts passieren", 

denn einen Unfall beabsichtigt ja wirklich niemand. Andererseits ist es aber gar nicht egal, ob man zum Beispiel für einen banalen Hangarierungsschaden unlimitiert oder vielleicht gar nicht haftet.

Wie hafte ich gegenüber dem Luftfahrzeughalter?

Wenn Sie ein Flugzeug ausleihen, dann haften Sie bei dessen Beschädigung in vollem Umfang gegenüber dem Luftfahrzeughalter (Verleiher). 

Es gibt Fälle bei Luftfahrzeugvermietungsunternehmen wo man  in einer unakzeptablen Größenordnung oder gar unlimitiert, das heißt bis zur vollen Schadenshöhe (Zeitwert) und zusätzlich in der Höhe des möglichen Verdienstentganges haftet!

Eine gut vorsorgende Flugschule reduziert vielleicht den Kasko-Selbstbehalt auf einen Minimal-Betrag in der Größenordnung von ca. € 330,-  und - wenn Sie Glück und die richtige Flugschule gewählt haben - sogar auf NULL. Und das bei einer sensationellen Minimal-Prämie von € 2,91/Jahr. 

DIE LUFTFAHRT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG, DIE LUFTFAHRT-INSASSENUNFALLVERSICHERUNG

Was ist bei einem unbeabsichtigten Flug-Unfall zu befürchten?

Während die normale Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeuges Schäden gegenüber Dritten (außerhalb des Luftfahrzeuges) deckt, haftet die Insassenunfallversicherung für den Schaden an Passagieren im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungssumme aufzukommen. Aber mitnichten - nicht gegenüber der Crew! 

Also ist es ganz wesentlich, ob der luftfahrtrechtlich agierende Co-Pilot versicherungsrechtlich in der Polizze ausdrücklich als "Passagier" bezeichnet wird. Nur dann kann der verantwortliche Pilot einigermaßen davon ausgehen, dass er nicht zu unerwarteten hohen Zahlungen an die Crew verpflichtet wird. 

Dieser Vermerk muss in der Luftfahrt-Insassenunfall- Polizze angeführt sein und den sollten Sie sich unbedingt vom Luftfahrzeughalter vorlegen oder bestätigen lassen.

Denn: Der verantwortliche Pilot haftet mit seinem ganzen Privatvermögen für Schäden gegenüber der Crew.

BESONDERS WICHTIG FÜR SIE: DIE CSL-VERSICHERUNG (Combine Single Limit)

ist die beste Form der Flughaftpflichtversicherung und weil sie teurer ist haben deswegen auch viele Luftfahrzeugbetreiber gar keine abgeschlossen! Passiert ein Unfall, dann stehen Sie aufgrund möglicher ziviler Schadensersatzansprüche schlecht da, denn nicht immer reicht die Insassenunfallversicherung aus oder wird die vorgesehene Summe durch ein bedeutendes Schadensbild deutlich überschritten.

Im Gegensatz zur, nach dem Luftfahrtgesetz gesetzlich geforderten Höchstsumme (Passagierhaftpflicht: in Österreich € 220.000,-, in Deutschland € 600.000,-), werden zivile Ansprüche an den verantwortlichen Piloten jedoch nicht limitiert und kann daher der verantwortliche Pilot in seiner Existenz finanziell lebenslang bedroht oder überfordert sein.

Damit das nicht passieren kann wurde die Versicherungsform der CSL-Versicherung geschaffen, die eine Kombination von Luftfahrt- und Insassenunfallversicherung ist. Es wird sozusagen der komplette restliche Betrag aus der Haftpflichtversicherung auch für die Deckung ziviler Ansprüche zur Verfügung gestellt, so dass zivile Schadenersatzforderungen von Insassen von der Versicherung in hohem und realen Ausmaß abgedeckt werden können.

So sollte die vorzusorgende CSL-Summe bei

einer zweisitzigen Maschine mindestens € 4,000,000,-
einer viersitzigen Maschine € 5,000.000,-
einer fünfsitzigen Maschine € 7,000.000,-

betragen!

Lassen Sie sich nicht täuschen, weniger versichern heißt ein großes Risiko einer Existenzvernichtung einzugehen. Fragen Sie daher Ihren Vermieter auch genau und dezidiert nach den versicherten Summen seiner Flugzeuge!

Sie werden manchmal staunen, wie niedrig manche versichert sind, nur um vordergründig einen günstigen Lockpreis für die Flugminute machen zu können.

Einige Vereine haben CSL-Deckung von Haus aus versichert.

DIE FLUGKASKO-VERSICHERUNG

ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben und manche Flugzeughalter haben deswegen auch gar keine abgeschlossen! Wenn Sie sich dort ein Flugzeug ausleihen, dann können Sie ganz schön in des Teufels Küche kommen. 

Sie wissen ja: Der Teufel schläft nicht! 

Dann haften Sie nämlich - existenzschädigend - in voller Schadenshöhe des Zeitwertes des Luftfahrzeuges - und das kann bei einem propellergetriebenen Viersitzer geschätzt bis zu einer halben oder gar einer Million Euro betragen, zuzüglich der Kosten für den Verdienstengang des Verleihers.

Fragen Sie lieber vorher nach und vor allem - ob das Flugzeug in der gesamten Höhe des Zeitwertes gedeckt ist und was der allfällige Verdienstentgang denn maximal kosten könnte und lassen Sie sich das notfalls auch schriftlich bestätigen. 

Seriöse Vereine haben das Thema in ihrer Internetseite bereits von sich aus behandelt und ist dort ein Auszug über bestehende Versicherungen und Versicherungsdeckungshöhen vorhanden. Es gibt auch Vereine, die bei einmotorigen Flugzeugen gar keinen Selbstbehalt verlangen!

LUFTFAHRT-TERRORISMUS-VERSICHERUNGEN

Renommierte Luftfahrzeughalter haben dieses Versicherungsrisiko von Haus aus versichert.

LUFTFAHRT-RECHTSSCHUTZ

Üblicherweise ist man nicht extra rechtsschutzmäßig versichert - der zivile Haushaltsrechtsschutz deckt solche Risiken sicher nicht - und man hat auch nicht vorgesorgt! 

Zwar wird die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Zahlungsansprüche abzuwehren versuchen, aber das muss man ihr vom Umfang her überlassen. Bei einer eigenen Luftfahrt-Rechtsschutzversicherung läuft der Hase jedoch wesentlich anders und muss diese ihre persönlichen wichtigen Anliegen ausdrücklich vertreten. 

Manche Versicherungen bieten eine Pilotenrechtsschutz-Versicherung erst gar nicht an, andere nur zu einem sehr hohen Preis.

Manche Flugsport-Vereine bieten die Luftfahrtrechtsschutz-Versicherung im Zuge einer bestehenden Solidarhaftpflichtversicherung zu einem Bagatellpreis an. 

Man hört schon von Versicherungssummen in der Höhe von knapp € 30.000,-, und das zu einer sensationellen Prämie von nur
€ 2,91/Jahr. Fragen Sie einfach Ihre Flugschule danach - oder
fragen Sie einfach uns.

zurück zur Hauptseite