MOTORFLUG

Übersicht über Fluglizenzen http://www.mfu.at/learntofly/licenses.php

DER PRIVATPILOTENSCHEIN - PPL(A)

Für einen PPL (Privat-Piloten-Lizenz SEP Land) werden derzeit von der österreichischen Luftfahrtbehörde AUSTRO CONTROL ein in einer lizenzierten Flugschule absolvierter Theoriekurs und 45 Schulflugstunden verlangt. Vor Antritt zur theoretischen Prüfung (Multiple Choice) benötigen Sie aber auch noch ein gültiges Flugfunkzeugnis (EFZ oder AFZ).

 

Prüfungsreif zu werden braucht seine Zeit, im Schnitt ein halbes Jahr, vielleicht mehr. Das hängt von Ihren Vorkenntnissen, ihrem persönlichen Lerntempo und dem Lehrplan ab. Die Zeit ist aber auch abhängig vom Wetter, Verfügbarkeit von Flugzeug und Fluglehrer, dem aufgestellten Zeitplan und - von Ihnen selbst. 
 

Üblicherweise bieten gute und professionell geführte Flugschulen einen Non-Stop-Kurs an, in dem Sie zu jeder Zeit einsteigen können. Optimal ist jeweils ein Kursabend pro Woche, möglichst abends.

 

Die Kurseinheit sollte - mit einer dazwischen liegenden Pause - nicht länger als maximal zweieinhalb Stunden dauern. In diesem Zeitgefüge kann auch noch ein beruftstätiger oder studierender Pilotenscheinanwärter gut mithalten, ohne all zu sehr in Zeitdruck zu geraten.

 

Der Theoriekurs zum PPL(A) selbst beträgt aufgrund der von der Luftfahrtbehörde vorgeschriebenen Zeit ca. vier- bis fünfeinhalb Monate, abhängig von Feiertagen etc.

 

Theoretisch und unter günstigsten Bedingungen lässt sich die Theorie auch in einem Crashkurs in drei bis vier Wochen erledigen, falls jemand nur seine Ferien und sonst keine Zeit dafür einsetzen kann. Befürworten können dies allerdings nicht.

 

Empfehlenswerter ist es jedoch, die Ausbildung auf etwa ein halbes Jahr zu verteilen. Dies bedeutet weniger Stress wenn das Wetter nicht mitmacht, geringeres Risiko des "Übertrainierens", und den Bonus, die recht großen Unterschiede des Fliegens bei verschiedenen Jahreszeiten zu lernen. In dieser Zeit bieten gut organisierte Flugschulen auch einen eigenen Flugfunkkurs an.

Unser Tipp:

Einige Schulen bieten 5 Stunden auf dem Verfahrenstrainer innerhalb der notwendigen 45 Flugstunden an.

Sie dienen Ihnen während Ihrer Grundausbildung für den PPL(A) nicht wirklich, den Vorteil hat erwiesenermaßen nur die anbietende Flugschule, um Ihnen einen "günstigeren Einstiegspreis" vorzugaukeln.

In Wahrheit haben Sie im PPL-Ausbildungsstadium von den Flugverfahrenstrainern wenig bis gar nichts, denn Sie wollen ja praktisch und real fliegen lernen. Wenn Sie auf einem Computer "trainieren", dann macht das noch lange keine Flugpraxis.
Auch wenn es die Differenz zur wirklichen Flugstunde kostet:
Nur Übung macht den Meister!

Und viele verfügen zu Hause ohnehin über einen eigenen "Flugsimulator".

WICHTIGE FRAGEN:

WAS LERNEN WIR IM THEORIEKURS?

 

Die Theorie umfasst die

Ihr Vortragender wird dies anhand von Fachbüchern, Overheadprojektor, Power Point - Vortrag und eventuell mit Videofilmen bewerkstelligen.

Manche Flugschulen bieten ergänzend zum vorgeschriebenen Grundkurs auch exzellente Lehrfilme bei Vereinsabenden an. Diese empfehlen wir Ihnen zu besuchen.

WIR EMPFEHLEN ZUSÄTZLICH:

Eine erweiterte Gefahreneinweisung auf einem für Kunstflug zugelassenem Schulflugzeug

WAS LERNEN WIR IN DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG?

 

Während der Flugstunden lernen Sie zuerst die Grundfunktionen von Steuer und Instrumenten kennen, danach geradeaus und horizontal zu fliegen, später zu steigen, sinken und kurven. Es werden Platzrunden geflogen, zu denen Starts und Landungen gehören. Anfänglich unter günstigen Bedingungen, später auch mit Wind und Böen und Landungen aus ungewöhnlichen Anflugwinkeln.

Sie lernen das Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit kennen und sicher handhaben. Wenn der Fluglehrer Sie dazu fähig einschätzt, schickt er Sie allein in die Platzrunde. Danach konzentriert sich die Ausbildung auf:

Natürlich können die oben angeführten Punkte in der Reihenfolge je nach Wetter, Windverhältnisse und Voraussetzungen differieren.

 

Die oben angeführten Kenntnisse müssen in einer schriftlichen - eventuell auch einer mündlichen - Prüfung nachgewiesen und, soweit zutreffend, in der praktischen Flugprüfung angewendet werden.

 

WANN BIN ICH PRÜFUNGSREIF?

 

Um Ihnen die Sicherheit der Prüfungsreife zu geben, wird Ihnen die Sie ausbildende Flugschule einen Prüfungstest anbieten, der Ihnen den tatsächliche Ausbildungsstand vor Augen führt – die Vorprüfung.

Bei der Vorprüfung werden eine Auswahl von Fragen vorgelegt, wie sie auch bei der tatsächlichen Prüfung vorkommen.

 

Bestehen Sie diese und gibt Sie auch Ihr Hauptfluglehrer seitens der Praxis frei, so erhalten Sie von Ihrer Flugschule die Prüfungsreifebestätigung und können sich damit bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zur Prüfung anmelden.

 

GIBT ES AUCH RÜCKSCHLÄGE WÄHREND DER AUSBILDUNG?

 

Wenn Sie plötzlich keine Lust zu fliegen oder das Gefühl haben, keine Fortschritte zu machen, kann eine kleine Pause gut tun. Lassen Sie sich aber davon nicht verunsichern, solche Phasen kommen bei fast allen Flugschülern vor und sind durchaus normal!

WER PRÜFT MICH?

Die österreichische PPL-Prüfung wird von einer Prüfungskommission der AUSTRO CONTROL abgenommen.

Die Theorieprüfung wird in Form eines Multiple-Choice-Tests bei AUSTRO CONTROL abgehalten. Die praktische PPL-Prüfung wird in Form eines Prüfungsfluges mit einem Examiner (Prüfer) an Bord Ihres Schulflugzeuges abgenommen.

Sollten Sie jedoch während Ihrer Prüfung erkennen, dass Sie sich doch nicht so fit fühlen, so können Sie ohne weitere Umstände und Nachteile vor Beendigung der Prüfung von der Prüfung zurücktreten. Das hat den Vorteil, dass Sie keine Wartezeit in Kauf nehmen müssen und schon beim nächsten Prüfungstermin wieder antreten dürfen.

Nach dem positiven Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie den Privatpilotenscheines PPL-A.

ALLEINFLÜGE ÜBER LAND UND DREIECKSFLUG NACH DER BESTANDENEN PRÜFUNG

Bei Alleinflügen über Land führen Sie gemäß Flugauftrag des Fluglehrers (im dafür vorgesehenen Formular sind alle beachtenswerten Kriterien festgehalten) alleinverantwortlich einen Flug durch - von der Flugvorbereitung bis zur abschließenden Landung am Ausgangsflugplatz. Es ist eine Gesamtstrecke von 300 km zu fliegen, wobei außer dem Ausgangsflugplatz noch 1 bis 2 weitere Flugplätze angeflogen werden müssen.

All das erledigt und die Tests erfolgreich bestanden dürfen Sie als "Pilot in Command" mit Passagieren in den während der Schulung und/oder der Prüfung geflogenen Flugzeugtyp (zumeist ein 2-4 sitzig), einsteigen und bei Tag und gutem Wetter fliegen wohin sie wollen.
 

Bitte beachten Sie aber, dass Sie von Ihrem Flugzeugverleiher aufgrund Ihrer geringen Flugerfahrung mit Einschränkungen zu rechnen haben. Üblicherweise werden Sie vorerst einen Zweisitzer ausleihen können, einen Viersitzer erst bei mehr Flugerfahrung - es sei denn Sie haben Ihre Ausbildung auf einem Viersitzer absolviert.

 

Die nächsten Schritte sind dann die Flugberechtigung auf einem stärkeren oder komplexeren Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk oder z.B. einem mehrmotorigen Flugzeug.


Berechtigungen für Nachtsichtflug, Instrumentenflug, Schleppflug oder Kunstflug sind relativ einfach zu erlangen, oder falls Fliegen ein Berufsziel ist, kann man auch auf den Berufs- oder Linien-Pilotenschein hinarbeiten.
Lesen Sie nach bei Upgrading

 

Wie Sie Ihre weiterführende Ausbildung zum Instrumentenflug- oder Berufspilotenschein, oder aber auch bei der Scheinverlängerung mittels eines Simulators günstiger gestalten können, lesen Sie
hier.

 

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