Übersicht über Fluglizenzen http://www.mfu.at/learntofly/licenses.php
Für
einen PPL (Privat-Piloten-Lizenz SEP Land) werden derzeit von der österreichischen
Luftfahrtbehörde AUSTRO CONTROL ein in einer lizenzierten Flugschule absolvierter
Theoriekurs und 45 Schulflugstunden verlangt.
Prüfungsreif
zu werden braucht seine Zeit, im Schnitt ein halbes Jahr, vielleicht mehr. Das hängt
von Ihren Vorkenntnissen, ihrem persönlichen Lerntempo und dem Lehrplan ab.
Die
Zeit ist aber auch abhängig vom Wetter, Verfügbarkeit von Flugzeug und
Fluglehrer, dem aufgestellten Zeitplan und - von Ihnen selbst.
Üblicherweise
bieten gute und professionell geführte Flugschulen einen
Non-Stop-Kurs an, in dem Sie zu jeder Zeit einsteigen können. Optimal ist
jeweils ein Kursabend pro Woche, möglichst abends.
Die
Kurseinheit sollte - mit einer dazwischen liegenden Pause - nicht länger als
maximal zweieinhalb Stunden dauern. In diesem Zeitgefüge kann auch noch
ein beruftstätiger oder studierender Pilotenscheinanwärter gut mithalten, ohne all zu sehr in
Zeitdruck zu geraten.
Der
Theoriekurs zum PPL(A) selbst beträgt aufgrund der von der Luftfahrtbehörde
vorgeschriebenen Zeit ca. vier- bis fünfeinhalb Monate, abhängig von Feiertagen
etc.
Theoretisch
und unter günstigsten Bedingungen lässt sich die Theorie auch in einem
Crashkurs in drei bis vier Wochen erledigen, falls jemand nur seine Ferien und
sonst keine Zeit dafür einsetzen kann.
Empfehlenswerter
ist es jedoch, die Ausbildung auf etwa ein halbes Jahr zu verteilen. Dies
bedeutet weniger Stress wenn das Wetter nicht mitmacht, geringeres Risiko des
"Übertrainierens", und den Bonus, die recht großen Unterschiede des
Fliegens bei verschiedenen Jahreszeiten zu lernen.
Unser Tipp:
Einige Schulen bieten 5 Stunden auf dem Verfahrenstrainer innerhalb der
notwendigen 45 Flugstunden an.
Sie dienen Ihnen während
Ihrer Grundausbildung für den PPL(A) nicht wirklich, den Vorteil hat
erwiesenermaßen nur die
anbietende Flugschule, um Ihnen einen "günstigeren Einstiegspreis" vorzugaukeln.
In Wahrheit
haben Sie im PPL-Ausbildungsstadium von den Flugverfahrenstrainern wenig bis gar nichts, denn Sie wollen ja
praktisch und real fliegen
lernen. Wenn Sie auf einem Computer "trainieren", dann macht das noch lange
keine Flugpraxis.
Auch wenn es die Differenz zur wirklichen Flugstunde kostet:
Nur Übung macht den Meister!
Und viele verfügen zu Hause ohnehin über einen
eigenen "Flugsimulator".
WICHTIGE FRAGEN:
Findet die Ausbildung nur oder vorwiegend auf einem ausländischen Flugplatz im ehemaligen Ostblock statt?
Wie kommen Sie dorthin und müssen Sie dort zusätzlich außerhalb des "Lockangebotes" bei der Einreise oft teure Zoll- und Handlinggebühren berappen?
Haben Sie soviel Zeit, dass Sie jedes mal von Österreich zum Landetraining unnütz ins EU-Ausland fliegen müssen. Wie lässt sich das mit Ihren Vorstellungen einer gediegenen Vor-Ort-Schulung in Einklang bringen)?
Stehen die Fluglehrer auch wirklich jederzeit zum gewünschten / erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung?
Lernen Sie unterwegs wirklich die Gegend kennen, die für Sie bei der praktischen Prüfung wichtig ist.
Schulen Sie nur deswegen im ehemaligen Ostblock, weil es dort (nicht für Sie sondern für den Anbieter) günstiger kommt, z.B. wegen der Landegebühren?
WAS LERNEN WIR IM THEORIEKURS?
Die
Theorie umfasst die
Luftfahrtrecht
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
Flugleistung und Flugplanung
Menschliches Leistungsvermögen inkl. Erste Hilfe-Themen
Meteorologie (dabei lernt man das Wetter zu verstehen und Wetterkarten zu lesen)
Navigation
Flugbetriebliche Verfahren
Aerodynamik
Ihr
Vortragender wird dies anhand von Fachbüchern, Overheadprojektor, Power
Point - Vortrag und eventuell
mit Videofilmen bewerkstelligen.
Manche Flugschulen bieten ergänzend zum vorgeschriebenen Grundkurs auch exzellente Lehrfilme bei Vereinsabenden an. Diese empfehlen wir Ihnen zu besuchen.
WIR EMPFEHLEN ZUSÄTZLICH:
Eine erweiterte
Gefahreneinweisung auf einem für Kunstflug zugelassenem Schulflugzeug
WAS LERNEN WIR IN DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG?
Während
der Flugstunden lernen Sie zuerst die Grundfunktionen von Steuer und
Instrumenten kennen, danach geradeaus und horizontal zu fliegen, später zu
steigen, sinken und kurven. Es werden Platzrunden geflogen, zu denen Starts und
Landungen gehören. Anfänglich unter günstigen Bedingungen, später auch mit
Wind und Böen und Landungen aus ungewöhnlichen Anflugwinkeln.
Sie lernen das Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit kennen und sicher handhaben. Wenn der Fluglehrer Sie dazu fähig einschätzt, schickt er Sie allein in die Platzrunde. Danach konzentriert sich die Ausbildung auf:
Flugvorbereitung und
Flugplanung
Außen- und Innenkontrolle
Verhalten am Flugplatz
Richtiges Betanken
Start und Landung
Richtiges Bedienen des Luftfahrzeuges nach Betriebshandbuch
Einhaltung der
Platzrundenverfahren
Terrestrische Navigation
Einführung in die
Funknavigation
Behebung außerordentlicher Situationen,
Gefahreneinweisung
Funkverkehr
Das Anfliegen großer Flugplätze/Flughäfen
Alpeneinweisung
Alleinflüge nach vordefiniertem Flugauftrag
und
die praktische Prüfungsvorbereitung
Natürlich
können die oben angeführten Punkte in der Reihenfolge je nach Wetter, Windverhältnisse
und Voraussetzungen differieren.
Die
oben angeführten Kenntnisse müssen in einer schriftlichen - eventuell auch
einer mündlichen - Prüfung nachgewiesen und, soweit zutreffend, in der
praktischen Flugprüfung angewendet werden.
WANN BIN ICH PRÜFUNGSREIF?
Um Ihnen die Sicherheit der Prüfungsreife zu geben, wird Ihnen die Sie ausbildende Flugschule einen Prüfungstest anbieten, der Ihnen den tatsächliche Ausbildungsstand vor Augen führt – die Vorprüfung.
Bei der Vorprüfung
werden eine Auswahl von Fragen vorgelegt, wie sie
auch bei der tatsächlichen Prüfung vorkommen.
Bestehen
Sie diese und gibt Sie auch Ihr Hauptfluglehrer seitens der Praxis frei, so
erhalten Sie von Ihrer Flugschule die Prüfungsreifebestätigung und können
sich damit bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zur Prüfung anmelden.
GIBT ES AUCH RÜCKSCHLÄGE WÄHREND DER AUSBILDUNG?
Wenn
Sie plötzlich keine Lust zu fliegen oder das Gefühl haben, keine Fortschritte
zu machen, kann eine kleine Pause gut tun. Lassen Sie sich aber davon nicht
verunsichern, solche Phasen kommen bei fast allen Flugschülern vor und sind
durchaus normal!
WER PRÜFT MICH?
Die österreichische PPL-Prüfung wird von einer
Prüfungskommission der AUSTRO CONTROL abgenommen.
Die Theorieprüfung wird in Form eines
Multiple-Choice-Tests bei AUSTRO CONTROL abgehalten. Die praktische PPL-Prüfung wird in Form eines
Prüfungsfluges mit einem Examiner (Prüfer) an Bord Ihres Schulflugzeuges abgenommen.
Sollten Sie jedoch während Ihrer Prüfung
erkennen, dass Sie sich doch nicht so fit fühlen, so können Sie ohne weitere
Umstände und Nachteile vor Beendigung der Prüfung von der Prüfung zurücktreten.
Das hat den Vorteil, dass Sie keine Wartezeit in Kauf nehmen müssen und schon
beim nächsten Prüfungstermin wieder antreten dürfen.
Nach dem positiven Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie den Privatpilotenscheines PPL-A.
ALLEINFLÜGE ÜBER LAND UND DREIECKSFLUG NACH DER BESTANDENEN PRÜFUNG
Bei
Alleinflügen über Land führen Sie
gemäß Flugauftrag des Fluglehrers (im dafür vorgesehenen Formular sind alle
beachtenswerten Kriterien festgehalten) alleinverantwortlich einen Flug durch - von der Flugvorbereitung bis zur abschließenden
Landung am Ausgangsflugplatz. Es ist eine Gesamtstrecke von 300 km zu
fliegen, wobei außer dem Ausgangsflugplatz noch 1 bis 2 weitere Flugplätze
angeflogen werden müssen.
All
das erledigt und die Tests erfolgreich bestanden dürfen Sie als "Pilot in
Command" mit Passagieren in den während der Schulung und/oder der Prüfung
geflogenen Flugzeugtyp (zumeist ein 2-4 sitzig), einsteigen und bei Tag und gutem Wetter fliegen wohin sie
wollen.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie von Ihrem Flugzeugverleiher aufgrund Ihrer geringen Flugerfahrung mit Einschränkungen zu rechnen haben. Üblicherweise werden Sie vorerst einen Zweisitzer ausleihen können, einen Viersitzer erst bei mehr Flugerfahrung - es sei denn Sie haben Ihre Ausbildung auf einem Viersitzer absolviert.
Die nächsten Schritte sind dann die Flugberechtigung auf einem stärkeren oder komplexeren Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk oder z.B. einem mehrmotorigen Flugzeug.
Berechtigungen für
Nachtsichtflug, Instrumentenflug, Schleppflug oder Kunstflug sind relativ
einfach zu erlangen, oder falls Fliegen
ein Berufsziel ist, kann man auch auf den Berufs- oder Linien-Pilotenschein
hinarbeiten.
Lesen Sie nach bei
Upgrading
Wie Sie Ihre weiterführende
Ausbildung zum Instrumentenflug- oder Berufspilotenschein, oder aber auch bei
der Scheinverlängerung mittels eines Simulators günstiger gestalten können, lesen Sie
hier.